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Elektroinstallation von Steuber

Steuerbonus für E-CHECK-Leistungen

Seit 2009 können private Kunden für Handwerksleistungen einen Steuerbonus von 20 % auf die Arbeits- und Fahrtkosten, begrenzt auf maximal 6.000 EUR, geltend machen. Für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen können nach § 35a EStG bis zu 1.200 EUR pro Jahr von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Der Steuerbonus wird auf erbrachte Lohnarbeit und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer gewährt. Materialkosten sind nicht absetzbar. Da die sicherheitstechnische Überprüfung einer Elektroanlage (E-CHECK) zumeist ausschließlich Lohnarbeit ist, kann diese im vollen Umfang angesetzt werden.